Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
- die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert
und dies zu einem höheren Wohngeld führt.