Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09. Oktober 2022
Die Amtszeit der mindestens 135 Abgeordneten beträgt fünf Jahre. Aus ihrer Mitte wählen die Abgeordneten die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten. Diese bzw. dieser ernennt die Ministerinnen und Minister der Landesregierung.
Als unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertretung ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Allein der Landtag verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Haushalt, wirkt an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Niedersachsen haben oder
sich dort gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Stichtag für das Wohnsitzkriterium ist der 09. Juli 2022. Spätestens an diesem Tag muss in Niedersachsen eine Wohnung bezogen worden sein oder seitdem hier ein ununterbrochener Aufenthalt bestehen.
Wer am 42. Tag vor der Wahl, d. h. am 28. August 2022 bei der Meldebehörde des Wohnortes mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist, braucht sich zunächst um nichts zu kümmern. Wahlberechtigte werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens am 18. September 2022 eine Wahlbenachrichtigung.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bis zum 18. September 2022 noch nicht erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte beim Wahlamt nach Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Andernfalls besteht während der Zeit, in der das Wählerverzeichnis ausgelegt wird, also vom 19. bis 23. September 2022, die Möglichkeit, einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu stellen. Hat eine wahlberechtigte Person die Frist für einen Berichtigungsantrag ohne Verschulden versäumt oder ist das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf dieser Frist entstanden, erhält sie auf Antrag einen Wahlschein, ohne in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein.
Wo kann ich wählen?
Ihre Wahlbenachrichtigung enthält genaue Informationen zu Ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 08 Uhr bis 18 Uhr wählen.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, wenn dies für Sie von Bedeutung ist. Erläuterungen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Informationen zu Stimmzettelschablonen erhalten Sie beim
Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. (BVN), Telefon (0511) 5104 - 0.
Am Wahltag verhindert? Nutzen Sie die Briefwahl!
Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, besteht die Möglichkeit auf Antrag per Briefwahl oder mit Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises abzustimmen.
Den Antrag können Sie zu gegebener Zeit schriftlich (siehe Wahlbenachrichtigung, per Mail oder Fax), mündlich oder über das Online-Formular stellen.
Bitte beachten Sie, dass der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erst versandt werden können, wenn endgültig feststeht, welche Wahlbewerbenden und welche Parteien an der Wahl teilnehmen und die Stimmzettel gedruckt sind. Außerdem muss das Wählerverzeichnis aufgestellt sein, um die Wahlberechtigung prüfen zu können.
Wo erhalte ich die Briefwahlunterlagen
Im Rathaus der Gemeinde Diekholzen, Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen.
Wahlamt
Herr Benjamin Möhle, Zimmer-Nr EG 09 Telefon 05121/202-20
Herr Stefan Grimm, Zimmer-Nr EG 04 Telefon 05121/202-25
Frau Monika Schrot, Zimmer-Nr EG 07 Telefon 05121/202-24
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.