Bekanntmachung
Bebauungsplan Söhre Nr. 10 „Am Mühlenberg“, 1. Änderung
vereinfachtes Verfahren gemäß §13a BauGB)
Aufstellungsbeschluss
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Diekholzen hat am 11.12.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Söhre Nr. 10 „Am Mühlenberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) 3.11.2017 (BGBL 1 Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Diekholzen am 11.12.2023 die Veröffentlichung im Internet des Planentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich der 1. Änderung umfasst den auf den gesamten Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes. Er wird auf der folgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Innerhalb dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes soll entgegen früheren Planungsüberlegungen nunmehr in unmittelbarer Nachbarschaft der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung der Ausschluss von Hochbauten aufgehoben werden, weil die verhältnismäßig schmale Verkehrsfläche städtebaulich nicht dieselbe Wirkung hat wie ein breitere Erschließungsstraße. Daher soll der bislang damit verbundene Eingriff in die Bebaubarkeit für die beiden angrenzenden Baugrundstücke aufgehoben werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 19.04.2024 bis einschließlich 21.05.2024 zur Unterrichtung und Erörterung im Rathaus der Gemeinde Diekholzen, Alfelder Straße 3, 31199 Diekholzen öffentlich ausgelegt.
Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Diekholzen
https://www.diekholzen.de/unsere-Gemeinde/Verwaltunq/Mitteilunqen
einsehbar.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter
https://uvp.niedersachsen.de/eingestellt.
Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Diekholzen in die Suchmaske ein.
Bekanntmachung Bebauungsplan Söhre » ( PDF, 622 kB)