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Hundekot sorgt für Ärger

Immer wieder weisen verärgerte Bürgerinnern und Bürger der Gemeinde Diekholzen auf die Verschmutzung von Straßen, Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Grünflächen, Böschungsrändern sowie Feldwegen durch Hundekot hin. Der Unmut über die derartigen Missstände ist voll und ganz verständlich. Die Beseitigung von Hundekot ist nicht nur aus Sauberkeitsgründen wichtig oder ärgerlich, wenn man selbst dort hineintritt, sondern stellt auch eine generelle Gesundheitsgefährdung (z.B. durch Giardien) und somit eine Belastung der Allgemeinheit dar.

Oft sind Krankheitserreger im Hundekot nicht sichtbar. Trotzdem werden sie durch Schnüffeln der Hunde am Kot oder das Weitertragen an Schuhsohlen verbreitet. Auch auf Feldern und Weiden ist darauf zu achten, dass keine Lebensmittel oder Tierfutter durch Erreger im Hundekot befallen werden können.
Zur Eindämmung der Verschmutzungen durch Hundekot hat die Gemeinde Diekholzen in allen Ortsteilen Hundekotbeutelspender sowie Mülleimer aufgestellt. Das entbindet jedoch die Hundebesitzer*innen nicht von Ihrer Eigenverantwortung, Hundekotbeutel mit sich zu führen und diese auch ordnungsgemäß zu entsorgen.

In der Öffentlichkeit fällt das Fehlverhalten einiger allerdings sehr schnell auf alle Hundehalter zurück, obwohl viele sich durchaus vorbildlich verhalten. Ein Generalverdacht ist somit in keinerlei weise angebracht.

Zuwiderhandlungen sind übrigens kein Kavaliersdelikt, sondern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 1.000 € geahndet werden kann.
Es werden auch Kontrollen durch den Verwaltungsvollzugsbeamten der Gemeinde Diekholzen durchgeführt. Weiter nehmen wir natürlich auch Hinweise aus der Bevölkerung bei Verstößen entgegen.

Sie können davon ausgehen, dass bei belastbarer Kenntnis von Verstößen, diesen konsequent nachgegangen wird.

Alle wünschen sich eine saubere und gesunde Gemeinde. Die Verwaltung appelliert deshalb an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu beseitigen.

Verschmutzungen in den Ortschaften durch „Pferdeäpfel“

Das gleiche Problem stellt sich auch bei von Pferdeliebhabern dar, die natürlich mit ihren Pferden die freie Natur genießen wollen. Bei einem Ausritt über öffentliche Straßen, Wege und Plätze kommt es dann ebenfalls zu Verschmutzungen durch die Hinterlassenschaften der Pferde auf den Straßen usw...

Auch dies stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der oben genannten Verordnung dar, wenn Pferdehalterinnen oder Halter bzw. die Reiterinnen und Reiter diese Verschmutzungen nicht unverzüglich beseitigen.

11.12.2025 
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen