Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt
20.04.2018

Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Jahre 2019 bis 2023

Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in derRatssitzung am 19. April 2018 die Vorschlagsliste für die Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Hildesheim beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom:

25. April 2018 bis  03. Mai 2018

im Rathaus der Gemeinde Diekholzen, Alfelder Str. 5, Zimmer EG 04, zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Diekholzen mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)  nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Kontakt

Stefan Grimm »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-25
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen