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14.05.2018

Urlaubszeit - Rechtzeitige Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Vor Beginn der Urlaubs- und Reisezeit sollten die erforderlichen Ausweispapiere überprüft werden.

Personalausweise und Reisepässe werden nicht mehr verlängert, sondern müssen neu beantragt werden!

Zur Beantragung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses ist es erforderlich, dass der/die Antragsteller/in persönlich im Rathaus Diekholzen, Erdgeschoss, Zimmer 1, erscheint, um den entsprechenden Antrag zu stellen und zu unterschreiben.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder Stammbuch (von Neubürgern bzw. Personen, denen zum ersten Mal ein Personaldokument von der Gemeinde Diekholzen ausgestellt wird)
  • ein Passbild (nach biometrischen Anforderungen)
  • der alte Personalausweis oder Reisepass

Da die Personalausweise und Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, muss mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei bis vier Wochen gerechnet werden.

Personaldokumente für Kinder

Kinder benötigen für Reisen ins Ausland einen Kinderreisepass und zwar in jedem Alter. Kinderreisepässe werden nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt.

Für Reisen in die Schengen-Staaten können Kinder auch vor Beginn der Ausweispflicht (also unter 16 Jahren) einen Personalausweis erhalten. Für Reisen in Staaten mit Passpflicht wird für Kinder ab 12 Jahren ein Reisepass ausgestellt.

Es ist erforderlich, dass der Antrag für Personaldokumente für Kinder von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben wird. Diese Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Diekholzen oder sie kann im Internet unter https://www.diekholzen.de/formulare ausgedruckt werden. Bitte bringen Sie die dort aufgeführten Unterlagen zur Antragstellung mit.

Auch für Personaldokumente für Kinder ist ein Passbild nach biometrischen Anforderungen nötig, unabhängig vom Alter des Kindes. Kinder ab einem Alter von 10 Jahren müssen die Personal-dokumente bei Antragstellung persönlich unterschreiben. Für den Reisepass werden bei Kindern ab 6 Jahren auch Fingerabdrücke abgenommen. Die Abnahme von Fingerabdrücken beim Personalausweis erfolgt auf Wunsch.

Kinderreisepässe können auf Antrag bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, allerdings nur solange sie noch gültig sind. Nachdem sie abgelaufen sind, kann nur ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. Außerdem können Passbilder im Kinderreisepass erneuert werden. Die Kinderreisepässe werden innerhalb einer Woche ausgestellt.

Bei der Antragstellung eines Personaldokumentes für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre muss immer ein Sorgeberechtigter sowie das Kind bzw. der Jugendliche anwesend sein.

Gebühren:

Folgende Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten:

Für den Personalausweis

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig) 22,80 €
  • ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 28,80 €
Für den Reisepass (in der Grundversion)
  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig) 37,50 €
  • ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 60,00 €

Für den Kinderreisepass: 13,00 €
Für die Verlängerung eines Kinderreisepasses: 6,00 €
Für das Einfügen eines Lichtbildes in den Kinderreisepass: 6,00 €

Kontakt

Sandra Mitschke »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-22
E-Mail oder Kontaktformular

Sprechzeiten Rathaus

Allgemeine Öffnungszeiten:

Mo: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr- 15.30 Uhr
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