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29.12.2020

Silvester möglichst ohne Feuerwerk

Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie - Silvester möglichst ohne Feuerwerk!

Belastung der Atemwege vermeiden - Hinweise des Nds. Städte- und Gemeindebundes

„Niemand darf jetzt nachlassen in dem Bemühen sich und andere vor Infektionen zu schützen! Wir müssen mit möglichst geringen Infektionszahlen über Weihnachten und Silvester kommen, dann haben wir die Chance, dass unser Gesundheitssystem den kranken Menschen gut helfen kann“, erklärte Thorsten Bullerdiek, der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. „Weihnachten und Silvester sollten wir daher in ganz kleinem Kreis feiern. Ebenso sollte eine zusätzliche Belastung der Menschen durch die Verunreinigung der Atemluft unterbleiben. Das heißt konkret: möglichst keine Knaller und keine Raketen zum Schutz der Gesundheit von uns allen“, so Bullerdiek. Allein durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden jährlich ca. 4.200 Tonnen Feinstaub (PM10) frei gesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Nach den Untersuchungen des Umweltbundesamtes entspricht diese Menge entspricht in etwa 25 Prozent der jährlich durch Holzfeuerungen und ca. zwei Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit. Die Wirkungen reichen laut Umweltbundesamt von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen. Diese zusätzliche Belastung sollten wir in diesem Jahr unbedingt vermeiden und das neue Jahr lieber mit einem laut an frischer Luft gerufenen “Prosit Neujahr“ begrüßen.

Wer dennoch knallen möchte sollte aber zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen Folgendes beachten:

Nach § 23 der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) „ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunter- künften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

„Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden. Ebenso muss jeder hinterher seinen Müll wieder mitnehmen“, ergänzte Bullerdiek. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeich- nung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. „Der Gebrauch illegaler Feu- erwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen“, so Bullerdiek.

Folgende Sicherheitshinweise sollten unbedingt beachtet werden:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Ab- stände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
  10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.

Aus gegebenem Anlass wird auch auf die geltenden Regelungen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hingewiesen. Entsprechende aktualisierte Hinweise, Allgemeinverfügungen etc. sind auf den Internetseiten des Landes Niedersachsen, bzw. des Landkreises Hildesheim. Diese sind hierbei zu beachten.

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