Ausschreibung eines Schiedsamtes
Die Gemeinde Diekholzen sucht zum 01. Februar 2025 eine stellvertretende Schiedsfrau/ einen stellvertretenden Schiedsmann (Schiedsperson).
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die
Darüber hinaus soll die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Als stellvertretende Schiedsperson werden Sie in Vertretungsfällen aktiv oder beraten in Zusammenarbeit mit der ersten Schiedsperson der Gemeinde Diekholzen.
Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen. Hierbei soll die Schiedsperson zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufbrechen. Dadurch sollen kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art geschlichtet werden.
Die Schiedsperson wird für die Ausübung ihres Amtes durch das Schiedsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet. Die Kosten für Fortbildungen, Dienstreisen und Fachliteratur trägt die Gemeinde Diekholzen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30.11.2024 schriftlich bewerben. Die Bewerbung (Ihre persönlichen Daten und einen kurzen Lebenslauf) schicken Sie bitte an: