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30.09.2026

Bebauungsplan Söhre Nr. 11 "Solarpark am Trauerberge" und 11. Änderung des Flächennutzungsplans Diekholzen Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung am 24.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Söhre Nr. 11 „Solarpark Am Trauerberge“ mit Begründung und Umweltbericht und den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen. Der Flächennutzungsplan wird im „Parallelverfahren“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie die erneue Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB der 11. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls in der Sitzung am 24.09.2026 beschlossen.

Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

Wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen des Bebauungsplans Nr. 11 wurden in Bezug auf die Eingrünung des Solarparks vorgenommen. Zudem wurde die externe Kompensation für den Verlust von Feldlerchenrevieren vergrößert sowie verlagert. Die Standortalternativen für die Errichtung von Freiflächensolaranlagen innerhalb der Gemeinde Diekholzen wurden im Bebauungsplan sowie in der 11. Änderung des Flächennutzungsplans vertiefend betrachtet.  

Plangeltungsbereich

Das Plangebiet grenzt an den östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Söhre. Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung sind den beigefügten Lageplänen zu entnehmen.

Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans sowie der 11. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

                                        vom 15.10.2026 bis einschließlich 16.11.2026

im Internet unter der Adresse https://www.diekholzen.de/unsere-Gemeinde/Verwaltung/Mitteilungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen während dieses Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Diekholzen, Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen aus und können zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:

Montag                                         8.00 - 12.00 Uhr und     13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag                                       geschlossen
Mittwoch                                      8.00 - 12.00 Uhr und     13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag                                 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag                                           8.00 - 12.00 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist sind Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Gemeinde Diekholzen (info@diekholzen.de) zu richten. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch in sonstiger Weise in geschriebener Form (z.B. Briefpost, Fax (05121 20255) oder mündlich während der Dienststunden bei der Gemeinde Diekholzen zur Niederschrift abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Mit Bezug auf § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.





















Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind folgende bereits vorliegende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen:

Umweltbericht (Teil der Begründung)

Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

Zum Schutzgut Mensch (Immissionen, Naherholung), zum Schutzgut Arten und Biotope (Naturnähe der Biotope, Biotopvernetzung, Vorkommen gefährdeter Arten, Biologische Vielfalt, Biotopverbund, Artenschutz), zum Schutzgut Boden und Fläche (Bodenart, Archivfunktion, Bodenfunktionen, Schadstoffe), zum Schutzgut Wasser (Charakteristik Grundwasser und Oberflächengewässer, Starkregenereignisse), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild (landschaftsbildprägende Elemente, naturräumliche Eigenart), zum Schutzgut Kulturgüter/Sachgüter (archäologische Fundstellen), Prognosen über die Entwicklung des Plangebietes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung sowie zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation von Eingriffen.

Fachgutachten mit Umweltbezug

Kampfmitteluntersuchung, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hameln – Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst, (05/2024)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag FFPV-Anlage Söhre (Gemeinde Diekholzen) (05/2024): LaReG, Landschaftsplanung, Rekultivierung, Grünplanung, Braunschweig

Kartierbericht - Biotoptypen und Brutvögel FFPV-Anlage Söhre einschließlich Plan (Gemeinde Diekholzen) (05/2024), LaReG, Landschaftsplanung, Rekultivierung, Grünplanung, Braunschweig

Blendgutachten, 8.2 Obst & Hamm GmbH, Hamburg, 29.04.2025

Umweltrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

zum Schutzgut Mensch

Kampfmittelbeseitigungsdienst: Hinweise zur Kriegsluftbildauswertung

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt: Hinweise zum Immissionsschutz in Bezug auf Blendwirkung der geplanten Anlagen

zum Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt/Artenschutz

Landkreis Hildesheim: Hinweise zu Verwendung von gebietseigenen Gehölzen bei Anpflanzungsfestsetzungen, Hinweise zur Zuordnung des Grünlands zu einem anderen Biotoptyp im Plangebiet,

zum Schutzgut Boden

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: Hinweise zum Baugrund, zur fachlichen Beurteilung des Schutzgutes Boden und zum Bodenschutz

Landkreis Hildesheim: Hinweise zur Darstellung und Berücksichtigung der bodenschutzfachlichen Belange

zum Schutzgut Wasser

Landkreis Hildesheim: Hinweise zum an das Plangebiet angrenzenden Graben III. Ordnung

zum Schutzgut Landschaftsbild

Landkreis Hildesheim: Hinweise zum Schutzgut Landschaftsbild im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Avacon AG: Hinweis auf Fernmeldeleitungen und deren Schutzstreifen sowie auf Gas- und Strom-NS-Leitungen

Deutsche Telekom Technik: Hinweis auf Telekommunikationslinien

Landkreis Hildesheim: Hinweise zur Archäologie


Kontakt

Michael Ahl »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-30
E-Mail oder Kontaktformular
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