Bebauungsplan Nr. 33 „Söhrer Tor 4 und 4a“
Auslegungsbeschluss
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 33 „Söhrer Tor" mit örtlichen Bauvorschriften.
Der VA der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33 gefasst sowie dem Entwurf und der Begründung zugestimmt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Gemeinde verfolgt hier das Ziel der Nachverdichtung einer im Innenbereich gelegenen Fläche und setzt den Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1 Abs. 5 BauGB um. Im Plangebiet wird ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Aufgrund der Anwendung des § 13 a BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Die Lage des Plangebietes am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Diekholzen, südlich der Straße „Söhrer Tor“ und nördlich des Breitmeyers Weg ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich:
Quelle: LGLN; Auszug aus den Geobasisdaten der Landesvermessung Niedersachsen; © 2024
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes und der Begründung können ab dem 16.07.2025 bis zum 15.08.2025
Im Internet unter https://www.diekholzen.de/bürgerfreundlich/Bürgeranliegen/Bauland/Bebauungspläne/ eingesehen und abgerufen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Gemeindebüro der Gemeinde Diekholzen, Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Weiterhin ist die Einsichtnahme nach telefonischer Vereinbarung (05121-202-30) während der Sprechzeiten möglich:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Hier wird u. a. über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Diekholzen elektronisch per E-Mail an bauamt@diekholzen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Öffentliche Bekanntmachung » ( PDF, 153 kB)
B-Plan 33 Soehrer-Tor 4 und 4a_Entwurf_Planzeichnung » ( PDF, 231 kB)
B-Plan 33 Söhrer-Tor 4 und 4a_Entwurf_Begründung » ( PDF, 1 MB)