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08.10.2024

Grundstückseigentümer in der Pflicht

Für mehr Verkehrssicherheit:

Der Herbst ist gekommen und der Winter steht bevor...

In dieser dunklen Jahreszeit ist man morgens, abends und in den Nachtstunden besonders auf die Straßenbeleuchtung angewiesen. Zum Teil stehen die Straßenleuchten so dicht an den Grundstücksgrenzen, dass diese in den vergangenen Monaten durch herangewachsene Büsche und Bäume verdeckt wurden. Die Grundstückseigentümer*innen oder Nutzer*innen eines Grundstückes sind dafür zuständig, dass die Äste und Zweige von den Bäumen und Büschen, die den Schein der Straßenlaternen einschränken, beseitigt werden. Es ist deshalb notwendig zu prüfen, ob an ihrem Grundstück die Ausleuchtung der Straßen- und Gehwege durch herangewachsene Äste und Zweige eingeschränkt wird. Sollten Sie eine solche Beeinträchtigung feststellen, beseitigen Sie diese Missstände bitte umgehend, damit Geh- und Fahrwege unfallsicher ausgeleuchtet werden können. Besonders für ältere Mitbürger*innen ist eine ausreichende Straßenbeleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wichtig und erforderlich.

Darüber hinaus bitten wir Sie zu prüfen, ob Bäume, Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum (hier besonders Straßen- und Fußwege) hineinragen. Sollte dies der Fall sein, ist auch hier eine umgehende Beseitigung erforderlich. Wenn Grünwuchs in Geh- und Fahrwege hineinreicht, können Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Schulkinder, Menschen mit Gehilfen und Eltern mit Kinderwägen diese nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Besonders gefährlich ist es, wenn Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen.

Generell sind die Grundstückseigentümer*innen oder Nutzer*innen eines Grundstückes verpichtet zu prüfen, ob Grün in den öffentlichen Verkehrsraum ragt. Schließlich geht darum die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten.

Weiterhin werden regelmäßige Kontrollen seitens des Vollzugsbeamten der Gemeinde Diekholzen durchgeführt. Betroffene Eigentümer*innen bzw. Nutzer*innen eines Grundstückes werden im Bedarfsfall aufgefordert, den Missstand zu beseitigen. Sollte dies nicht helfen, wird geprüft, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann. Hierbei kann es zur Festsetzung eines Bußgeldes kommen. Im schlechtesten Fall kann die Gemeinde im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten des Grundstückeigentümers eine Firma beauftragen, die den Rückschnitt der Pflanzen oder das Reinigen des Weges oder der Straße durchführt.

Folgende lichte Räume (Lichtraumprofil) sind ganzjährig von Bewuchs freizuhalten:

-Bäume über der Fahrbahn in einer Höhe von 4,50 m (siehe Beispiel –a-)

-Bäume über Geh- und Radwege in einer Höhe von 2,50 m (siehe Beispiel –b-)

-Büsche, Hecken usw. über Geh – und Radwege in voller Höhe (siehe Beispiel- c-)

-Bei der Straßenbeleuchtung in voller Höhe bis zum Lichtpunkt – Oberkante der Leuchte (siehe    Beispiel –d-)

-bei Verkehrszeichen, Straßennamenschildern und amtlichen Hinweisschildern in voller Höhe bis 20 cm über Oberkante des jeweiligen Schildes

Denken Sie auch an die Sichtbarkeit Ihrer Hausnummer. Das Hausnummern-Schild muss von der Straße aus deutlich sichtbar sein. Die Sichtbarkeit darf nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schutzdächer u.ä. behindert werden. Etwaige Behinderungen, beispielweise durch rankende Pflanzen, haben die Eigentümer*innen/Nutzer*innen auf eigene Kosten zu beseitigen.

Vor allem: Im Ernstfall kann dies für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr oder Polizei wichtig sein und Ihnen im Notfall wertvolle Zeit retten.

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen