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Informationen zur Schulanmeldung

Anmeldung der Schulanfänger

Gemäß dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 64 Abs. 1 NSchG) werden Kinder mit Beginn eines Schuljahres schulpflichtig, wenn sie das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.September vollenden werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Nach dem NSchG und den dazu gültigen Erlassen muss bei allen zukünftigen Schulanfängern der Sprachstand festgestellt werden. Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Vorraussetzungen vorliegen. Die gemeindlichen Grundschulen richten in enger Absprache mit den Kindergärten der Gemeinde Diekholzen diese Fördermaßnahmen ein.Die Schulanmeldungen finden im Regelfall im April/ Mai ein Jahr vor der Einschulung statt. Die genauen Termine werden rechtzeitig in der Gemeindeinformation und in den Kindergärten veröffentlicht. In den letzteren werden ebenfalls Anmeldelisten ausgehängt, mit denen Sie bitte einen Termin zur Sprachstandsfeststellung vereinbaren.

Zum Termin der Feststellung, bei der Ihr Kind persönlich anwesend sein muss, bringen Sie bitte auch die Geburtsurkunde mit. Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Schulfähigkeit können Sie diesem Flyer entnehmen.

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen