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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
[Nr.99085001012004 ]

Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

  • Gebühr: 37,50 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr: 59,50 Euro
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 70,00 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr: 92,00 Euro
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Zuständig

Gemeinde Diekholzen »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-0
Fax: 05121 202-55
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Carola Zimmer »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-21
E-Mail oder Kontaktformular
Sandra Mitschke »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-22
E-Mail oder Kontaktformular
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