Die Gemeinde Diekholzen arbeitet daran, ihre Website www.diekholzen.de mit allen Unterseiten im Einklang mit der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Website entspricht derzeit nur in Teilen den Vorgaben des BITV 2.0.
Im Zuge dieser Bemühungen ist für die Zukunft eine komplette Umgestaltung dieses Internetauftrittes geplant, um eine umfangreiche Barrierefreiheit in Zukunft zu ermöglichen.
Diese Erklärung wurde am 08. September 2020 erstellt.
Wir bemühen uns, die Internetseiten der Gemeinde Diekholzen fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.
Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie dieses Kontaktformular nutzen oder kontaktieren Sie uns direkt:
Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: