Am Sonntag, dem 26. September 2021, wird der 20. Deutsche Bundestag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von 4 Jahren neu gewählt.
Gewählt wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Nach dem Mehrheitswahlrecht ist die Person gewählt, die in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält. Nach dem Verhältniswahlrecht werden Sitze nach dem Anteil der Stimmen vergeben, die auf Landeslisten der aufgestellten Parteien oder Wählergruppen entfallen (Zweitstimmen). Durch die Kombination der beiden unterschiedlichen Wahlrechtssysteme wird erreicht, dass die Hälfte der Abgeordneten aus direkter Wahl und die andere Hälfte nach dem Verhältniswahlrecht in den Bundestag einziehen. Es gilt die Fünf-Prozent-Klausel.
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