Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Mit dem Versand der amtlichen Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl ist erfolgt. Der Brief enthält die Wahlbenachrichtigung und auf der Rückseite einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Zur Bundestagswahl sind Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem Mindestalter von 18 Jahren wahlberechtigt.
Weil die Bundestagswahl vorgezogen wurde, verkürzt sich der Zeitraum, der für die Briefwahl zur Verfügung steht. Die Briefwahl ist zu den Öffnungszeiten auch direkt im Rathaus möglich. Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wählerinnen und Wähler keinen extra Termin. Für eine schnelle Bearbeitung bittet das Wahlamt, den Antrag auf Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglichst bereits ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Ein amtlicher Reisepass oder Personalausweis ist auf jeden Fall bereitzuhalten. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht (maximal 4 Personen).
Jeder, der verhindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen, kann einen Wahlschein bereits jetzt beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl zur Bundestagswahl sind auf schriftlichen Antrag im Rathaus erhältlich. Dabei kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandene Antrag genutzt werden. Einfacher und schneller ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Scannen des aufgedruckten QR-Codes, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Die Wählerinnen und Wähler benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet, um den QR-Code zu scannen.
Die Beantragung ist Online hier möglich.
Die Briefwahl kann bis zum Freitag vor der Wahl, den 21. Februar 2025 bis 15.00 Uhr, beantragt werden. Ab dem 19. Februar erfolgt der Postversand nur noch auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine fristgerechte Zustellung nicht garantiert werden kann. In diesen Fällen sollten die Briefwahlunterlagen abgeholt bzw. direkt vor Ort gewählt werden.
Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden. Sollten Wahlunterlagen in das Ausland und daraus zurückgesandt werden, sind insbesondere die Postlaufzeiten zu beachten. Die Briefwahl ist daher, so früh wie möglich zu beantragen. Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief darf keinesfalls in einem Wahllokal abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Das Wahlamt weist auf dauerhafte wichtige Änderung bei den Briefwahlunterlagen hin. Der Stimmzettelumschlag hat nicht die bekannte blaue Farbe, sondern ist im neutralen Weiß gehalten. Der weiße Stimmzettelumschlag ist jedoch eindeutig durch den Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl“ gekennzeichnet.
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, können bis zum 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025) bei der Gemeinde ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland die Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl beantragen. Den dafür notwendigen Antrag sowie weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis (BTW 2025) » ( PDF, 260 kB)
Wahlbekanntmachung Wahlvorschläge BTW 2025 » ( PDF, 459 kB)
Wahlbekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis BTW2025 » ( PDF, 503 kB)