Am Sonntag, den 09. Juni 2024 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament in Deutschland statt.
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre unter Beachtung der fünf Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 16 Lebensjahr, die die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland haben die Möglichkeit, den Eintrag ins Wählerverzeichnis und somit die Übersendung der Wahlunterlagen zu beantragen.
Diese Beantragung können Sie hier vornehmen.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.
Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen.
Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Wenn Sie bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Diekholzen zur Verfügung.
Gemeinde Diekholzen
Wahlbüro (Zimmer-Nr. EG 09 und EG 04)
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen
Telefon: 05121 202-20 oder 202-25
E-Mail für Anfragen: wahlen@diekholzen.de
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Wahlbekanntmachung » ( PDF, 529 kB)
Bekanntmachung Wahl zum Europäischen Parlament » ( PDF, 896 kB)