Ehrenamtliches Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Besonders Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren sowie Mitglieder von Hilfsorganisationen leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für Sicherheit, Hilfeleistung und Katastrophenschutz. Leider kommt es immer wieder vor, dass Ehrenamtliche im Rahmen ihrer Tätigkeit beleidigt, bedroht oder sogar körperlich angegriffen werden.
Um Betroffene besser zu unterstützen, stellt das Land Niedersachsen finanzielle Hilfen zur Verfügung. Ehrenamtlich Tätige können eine Zuwendung erhalten, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Opfer einer mutmaßlichen Straftat geworden sind und rechtliche Schritte gegen den vermeintlichen Täter einleiten möchten.
Menschen, die sich freiwillig für andere einsetzen, verdienen unseren größten Respekt und unsere volle Unterstützung. Es darf nicht sein, dass Helferinnen und Helfer aufgrund von Beleidigungen, Bedrohungen oder Angriffen zusätzlich belastet werden. Die Förderung des Landes ist ein wichtiges Signal: Wer sich für die Gemeinschaft engagiert, soll im Ernstfall nicht alleine stehen, so Bürgermeister Matthias Bludau.
Die Förderung kann unter anderem für folgende Kosten genutzt werden:
Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Liegen die tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten darunter, wird die Förderung entsprechend in dieser Höhe gewährt.
Eine Förderung ist jedoch ausgeschlossen, wenn bereits andere Kostenerstattungen greifen – beispielsweise über Beratungs- oder Prozesskostenhilfe, eine Rechtsschutzversicherung, die Feuerwehrunfallkasse, den Kommunalen Schadensausgleich oder den Gemeindeunfallversicherungsverband.
Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren, Mitglieder von Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz sowie Angehörige von Regieeinheiten nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Der Antrag muss spätestens neun Monate nach der mutmaßlichen Straftat gestellt werden. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr reichen ihren Antrag über die zuständige Kommune ein, Mitglieder von Hilfsorganisationen über ihre Kreis- oder Bezirksorganisation. Die jeweilige Stelle fügt eine Stellungnahme bei und bestätigt, dass es sich um einen Einsatz nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz, dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz oder dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz gehandelt hat.
Die Bewilligung erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK).
Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Interessierte unter:
https://www.nlbk.niedersachsen.de/startseite/service/kontakt/kontakt-nlbk-212114.html
Bürgerinnen und Bürger, die im Ehrenamt tätig sind und von einer entsprechenden Situation betroffen waren, können sich für weitere Informationen auch an die Gemeinde Diekholzen wenden.