Für alle 4 Ortschaften der Gemeinde Diekholzen sind Ortsvorsteher bestellt.
Der Rat bestimmt den/die Ortsvorsteher/in für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Sie oder er ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und muss in der Ortschaft wohnen, für die sie oder er bestellt ist.
Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher vertritt die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Gemeinde. Sie oder er kann in allen Belangen, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge machen und vom Bürgermeister Auskünfte verlangen.
Ortsvorsteher sind: