-Entwurf- Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am xx. xx.xxxx die Verordnung zur Festlegung des Wahltermins für die Kommunalwahlen 2021 beschlossen. Danach finden die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen am
12. September 2021 statt. Die Wahlzeit ist gesetzlich auf die Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt.
Am selben Tag finden auch wieder allgemeine Direktwahlen in den Kommunen statt (in Diekholzen fand die Wahl bereits 2016 statt), in denen die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) im Oktober 2021 endet. Die HVB werden künftig wieder für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Dieser Zeitraum entspricht auch der Wahlperiode der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen.