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22.07.2026

Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026

Die Gemeinde Diekholzen macht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 öffentlich bekannt.

Die nach § 120 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung wurde durch den Landkreis Hildesheim am 14.07.2026 erteilt.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 liegt in der Zeit

vom 23. Juli 2026 bis einschließlich 03. August 2026

während der allgemeinen Dienststunden im

Rathaus der Gemeinde Diekholzen
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Zusätzlich steht der Nachtragshaushaltsplan auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen