Die nach § 120 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderliche Genehmigung wurde durch den Landkreis Hildesheim am 14.07.2026 erteilt.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 liegt in der Zeit
vom 23. Juli 2026 bis einschließlich 03. August 2026
während der allgemeinen Dienststunden im
Rathaus der Gemeinde Diekholzen
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich steht der Nachtragshaushaltsplan auf dieser Seite als Download zur Verfügung.