Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt
28.09.2026

Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Diekholzen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 »Hildesia«

Bauleitplanung der Gemeinde Diekholzen

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Hildesia“

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung am 24.09.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Hildesia“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt.

Am 13.08.2026 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Diekholzen die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Hildesia“ beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans ist, die maximal zulässige Höhe für bauliche Anlagen zu erhöhen, so dass Salzsilos planungsrechtlich zulässig werden.

Geltungsbereich

Das Plangebiet dieser 2. Änderung befindet sich im Westen des Kernortes Diekholzen und liegt dort im östlichen Bereich des früheren Kaliwerkes „Hildesia“ am Ende der Straße „Hildesiaweg“. Er umfasst den Wendehammer des Hildesiaweges und die südlich daran angrenzenden Bereiche mit den Standorten für Salzsilos.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Hildesia“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 05.11.2026 im Rathaus der Gemeinde Diekholzen, Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen während der Dienststunden öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag                                        8.00 - 12.00 Uhr und  13.30 - 15.30 Uhr

Dienstag                                      geschlossen

Mittwoch                                     8.00 - 12.00 Uhr und  13.30 - 15.30 Uhr

Donnerstag                                 13.30 - 18.00 Uhr

Freitag                                         8.00 - 12.00 Uhr

Sämtliche das Verfahren betreffende Unterlagen werden zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Diekholzen unter der Adresse https://www.diekholzen.de/unsere-Gemeinde/Verwaltung/Mitteilungen bereitgestellt und können dort eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail (info@diekholzen.de), Fax (05121 20255) oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden bei der Gemeinde Diekholzen zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen das Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die räumliche Begrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen:

Kontakt

Michael Ahl »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-30
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen