Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in seiner Sitzung am 24. September 2026 die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 gemäß § 129 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festgestellt und dem Bürgermeister, und der Bürgermeisterin für 2020, die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Entsprechend § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Die Jahresabschlüsse mit den Anliegen liegen zur Einsichtnahme vom 05.10.2026 bis zum 16.10.2026 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Diekholzen,
Zimmer OG-06, Alfelder Straße 5 in 31199 Diekholzen öffentlich aus:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag Geschlossen
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Zu weiteren Fragen steht Ihnen der Kämmerer der Gemeinde Herr Marius Mogck unter der Telefonnr. 05121/ 202 – 40 zu Verfügung.
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