Am Sonntag, 13. September 2026, findet die Kommunalwahl statt. Wer noch einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte die folgenden Fristen und Hinweise beachten.
Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen an eine Anschrift außerhalb des Gemeindegebietes übersandt bekommen möchten, sollten den Antrag möglichst noch heute stellen.
Aufgrund der verbleibenden Postlaufzeiten kann bei später eingehenden Anträgen nicht mehr gewährleistet werden, dass die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden und der ausgefüllte Wahlbrief anschließend noch fristgerecht bei der Gemeinde eingeht.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können regulär noch bis Freitag, 11. September 2026, 13:00 Uhr beantragt werden.
Bei kurzfristigen Anträgen kann eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen dann nur noch innerhalb des Gemeindegebietes gewährleistet werden. Alternativ können die Unterlagen persönlich beim Wahlamt abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl unmittelbar vor Ort auszuüben.
Wer glaubhaft versichert, dass ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann noch bis Samstag, 12. September 2026, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein erhalten.
Ein lediglich verlorener Wahlschein kann dagegen grundsätzlich nicht ersetzt werden.
Bei einer plötzlich eingetretenen Erkrankung, aufgrund derer der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist die Beantragung eines Wahlscheins ausnahmsweise noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr möglich.
Hierfür ist schriftlich zu erklären, dass der Wahlraum aufgrund der plötzlich eingetretenen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Erreichbarkeit des Wahlamtes am Wahlwochenende
Das Wahlamt der Gemeinde Diekholzen ist am Wahlwochenende wie folgt besetzt:
Telefonische Erreichbarkeit: 05121 / 202 – 20 oder 25
Wahlbriefe müssen spätestens Sonntag um 18:00 Uhr vorliegen
Ausgefüllte Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 13. September 2026, um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein:
Gemeinde Diekholzen – Wahlamt
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen
Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang des Wahlbriefes, nicht der Poststempel. Wer seine Briefwahlunterlagen erst kurzfristig erhält, sollte daher die Postlaufzeiten berücksichtigen und den Wahlbrief gegebenenfalls direkt beim Wahlamt der Gemeinde Diekholzen abgeben bzw. einwerfen.