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30.03.2023

Entfernung von Grabschmuck

Die Friedhofsverwaltung bittet darum, Grabschmuck von den Rasengräbern zu entfernen.

Auf den Erd- und Urnenrasengräbern der Friedhöfe Diekholzen und Barienrode ist grundsätzlich das Ablegen von Grabschmuck jeglicher Art nicht gestattet.Hierfür sind auf beiden Friedhöfen Gedenkflächen in unmittelbarer Nähe zu den jeweiligen Rasengrabfeldern angelegt worden.

Hintergrund für diese Bestimmung ist, dass die Rasengräber von den Gärtnern der Gemeinde Diekholzen gepflegt und unterhalten werden. Das beinhaltet in erster Linie das regelmäßige Rasenmähen. Die Durchführung dieser Arbeiten wird durch abgelegten Grabschmuck erheblich erschwert und kann somit in der vorgesehenen Zeit durch das Weg- und Zurücklegen der einzelnen Stücke nicht sichergestellt werden.

Da in den Wintermonaten natürlich keine Mäharbeiten durchgeführt werden, wird seitens der Friedhofsverwaltung stillschweigend geduldet, dass die Angehörigen und Hinterbliebenen auf den Rasengrabflächen Gestecke und anderen Grabschmuck zum Gedenken an die Verstorbenen ablegen. Der Wunsch, auf diese Weise an die Verstorbenen zu gedenken, ist für uns absolut verständlich und nachvollziehbar.

Nun neigt sich der Winter allmählich dem Ende und bevor die Mähsaison beginnt, bitten Friedhofsverwaltung und Gärtner darum, die auf den Rasengräbern abgelegten Gegenstände zeitnah wieder zu entfernen. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Frühjahr die erforderlichen Pflegearbeiten auf den Friedhöfen ungehindert durchgeführt werden können.   

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen