Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.04.2016 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:05 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/058 Jahresrechnung 2012; Beschluss und Entlastung | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Für das Haushaltsjahr 2012 liegt der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss vor.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 215.926,56 € ab.
Bei der Haushaltsplanung 2012 wurde von einem Fehlbetrag von 99.100 € ausgegangen, so dass eine Ergebnisverbesserung um 315.026,56 € erfolgt ist. Die Ursachen hierfür sind detailliert im Rechenschaftsbericht erläutert.
Der Überschuss ist in der Bilanz zum 31.12.2012 auf der Passivseite unter der Bilanzposition „1.3 Jahresergebnis“ als Teil des Eigenkapitals ausgewiesen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2012 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass
Der Jahresabschluss 2012 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.
Prüfungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2012 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt.
Dem Rat wird empfohlen, folgende Rücklagen für das Jahr 2012 zu bilden:
Beschluss:
Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2012 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergbenis erzielte Überschuss in Höhe von insgesamt 215.926,56 € wird der Überschussrücklage gemäß § 124 NKomVG zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für die Jahresrechnung 2012 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 1 Enthaltung