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Das Grundstück Gemarkung Söhre Flur 2, Flurstück 133/4 ist Bestandteil des Wohnbaulückenkatasters der Gemeinde Diekholzen.
Wie bei der Vorstellung des Wohnbaulückenkatasters berichtet, ist für die Bebaubarkeit die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Gemäß § 1 (5) BauGB soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Das Verfahren kann dann gem. § 13 a „Bebauungspläne im Innenbereich“ nach § 13 „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt werden.
1.Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beekeweg“ für den in der angefügten Karte dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren.
2.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
3.Dem Entwurf des Bebauungsplanes zwischen „Beekeweg“ mit Begründung wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zu Beschlussvorlage-Hauptstraße 52-1 (643 KB) | (667 KB) |