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Der Gemeinde Diekholzen steht noch ein Zuschussbetrag von gerundet 75.000,0 € für eine Investitionsmaßnahme mit einem Mindestvolumen von 81.000,00 € nach dem Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomIFöG) bzw. dem Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP) zu. Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2015 bis 2018.
Förderfähig ist z.B. die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur.
Als "Idee" wird vorgeschlagen, die West- und die Nordfassade incl. Erneuerung der Fenster vom Hauptgebäude Schule/Rathaus energetisch zu sanieren. Möglich ist z.B. eine vorgehängte wärmegedämmte Fassade mit Plattenverkleidung aus HPL (wie z.B. im Obergeschoss des Feuerwehrhauses Diekholzen). Gestaltungsvorschläge sind angefügt.
Das Vorhaben wird Gesamtkosten in Höhe von ca. 150.000,00 € brutto verursachen. Haushaltswirksam stellt sich die mögliche Maßnahme wie folgt dar:
Gesamtkosten:150.000,00 €
ca. 25 % entfallen auf das nicht förderfähige Rathaus– 37.500,00 €
112.500,00 €
Mindestinvestitionssumme (81.000,00 €) überschritten, daher Zuschuss– 75.000,00 €
37.500,00 €
Es müssten also Eigenmittel der Gemeinde in Höhe von 37.500,00 € für die Schulsanierung und weiterhin in Höhe von 37.500,00 € für die Sanierung des Rathauses in den Haushalt 2017 eingestellt werden.
In der Sitzung ist über die vorgeschlagene Maßnahme zu beraten und ein entsprechender Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
Gestaltungspläne
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Fassade 1 (780 KB) | ||||
2 | Fassade 2 (346 KB) | ||||
3 | Fassade 3 (410 KB) |