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Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Söhre, Herrn Reinhard Ludewig, endet zum 28.02.2017.
Der Ortsbrandmeister wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Die Beschlussfassung obliegt dem Rat der Gemeinde Diekholzen.
Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Söhre besitzen gemäß § 20 NBrandSchG das Vorschlagsrecht. Hierüber wird in der turnusgemäßen Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr am 11.02.2017 entschieden
________________, geb.____________, wird für die Zeit vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2023 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Söhre ernannt. Damit verbunden ist die Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Diekholzen.