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Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Egenstedt, Herrn Michael Meyer, endet zum 30.04.2017.
Der Ortsbrandmeister wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Die Beschlussfassung obliegt dem Rat der Gemeinde Diekholzen.
Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Egenstedt besitzen gemäß § 20 NBrandSchG das Vorschlagsrecht. Hierüber wird in der turnusgemäßen Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr am 27.01.2017 entschieden
________________, geb.____________, wird für die Zeit vom 01.05.2017 bis zum 30.04.2023 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Egenstedt ernannt. Damit verbunden ist die Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Diekholzen.