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Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Egenstedt, Herrn Wolfgang Meyer, endet zum 28.02.2017.
Der stellvertretende Ortsbrandmeister wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Die Beschlussfassung obliegt dem Rat der Gemeinde Diekholzen.
Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Egenstedt besitzen gemäß § 20 NBrandSchG das Vorschlagsrecht. Hierüber wird in der turnusgemäßen Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr am 27.01.2017 entschieden.
________________, geb.____________, wird für die Zeit vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2023 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Egenstedt ernannt. Damit verbunden ist die Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Diekholzen.