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Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim die Haushaltssatzung 2017 und den Haushaltsplan 2017 erhalten.
Sofern es genehmigungspflichtige Bestandteile geben sollte, wird dies auch von dort geprüft und ggf. auch genehmigt.
Der Haushaltsplan 2017 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, so dass er lediglich im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim verkündet werden muss.
In der Verfügung des Landkreises Hildesheim vom 07.03.2017 wird darum gebeten, dieselbige dem Rat der Gemeinde Diekholzen zur Kenntnis zu geben.
Aus diesem Grund ist die Verfügung als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt. Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Haushaltsplan 2017 (577 KB) |