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Der Gesangverein „St. Joseph“ Söhre e.V. hat einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung eines Zeltes gestellt. Das Zelt soll als Unterstand bei Auftritten sowie bei jährlichen Veranstaltungen wie dem Weinfest oder dem Adventssingen genutzt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3.000,00 Euro.
Weitere Anträge wurden seitens des Gesangvereins in der laufenden Wahlperiode nicht gestellt.
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Diekholzen für die Gewährung von Zuwendungen können insgesamt drei Zuschussanträge gewährt werden. Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 1/3 der Gesamtkosten. Die weiteren Eckpunkte der Richtlinie sind zu beachten.
Dem Antrag des Gesangverein „St. Joseph“ Söhre e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Gesamtkosten für die Anschaffung eines Zeltes nach Vorlage der Rechnung wird zugestimmt. Der Höchstsatz der Zuschusshöhe wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
Antrag Gesangverein „St. Joseph“ Söhre e.V.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Gesangverein (300 KB) |