Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Technik und Umwelt | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 17.09.2019 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2019/330 Satzungen der gemeindlichen Abwasserbeseitigung | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Bartels führt anhand der Vorlage in den TOP ein und verweist auf die Verlegung des ursprünglichen TOP`s der VA-Sitzung am 20.06.19, die einstimmig beschlossen wurde.
Im Anschluss übergibt er das Wort an Herrn Belz, der die rechtlichen Grundlagen zur Festsetzung der Abwassergebühr nach dem NKOMVG erläutert.
Die Abwassergebühr muss sich in Ihrer Höhe nach der Benutzung der Leistung richten, je höher die Leistung, desto höher die Gebühr. Die Satzung muss diese Leistung abbilden. Alle Bürger sind gleich zu behandeln, es gilt das sogenannte Willkürverbot. Herr Belz weist in diesem Zusammenhang auf die notwendige Anpassung der aktuell gültigen Satzung der Gemeinde Diekholzen zur Abwasserbeseitigung hin.
Die Gemeinde erhebt eine einheitliche Abwassergebühr, deren Berechnung anhand des Frischwasserverbrauchs erfolgt, es wird jedoch auch Regenwasser eingeleitet, dieser Umstand wird in der aktuell gültigen Satzung nicht berücksichtigt. Er verdeutlicht das sich ergebende Ungleichgewicht nach derzeitiger Satzung anhand mehrerer Beispiele.
Die Bürgermeisterin betont den Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit.
Herr Küster fragt nach, ob es noch andere Gemeinden im Kreis gibt, die ebenfalls noch keine getrennte Abwassergebühr eingeführt haben und was passieren würde, wenn die Gemeinde die Satzung nicht gesetzeskonform verändert.
Die Bürgermeisterin erwidert, dass Diekholzen ihres Wissens die einzige Gemeinde im Kreis ist, die eine einheitliche Abwassergebühr berechnet. Sollte keine Umsetzung der gültigen Vorgaben erfolgen, würden die Aufsichtsbehörden die Gemeinde rügen.
Herr McGovern erkundigt sich, ob die Grundstücke an der Beuster von der Regenwassergebühr befreit sind.
Herr Belz erläutert, dass die Einwohner, die bisher nicht in den Kanal eingeleitet haben, trotzdem bezahlen mussten, zukünftig jedoch nicht mehr. Schmutzwasser und Regenwasser werden zukünftig getrennt berechnet werden.
Herr McGovern erkundigt sich, ob die Umsetzung durch eine externe Beratungsfirma erfolgt, was die Bürgermeisterin bejaht. Bevor die neue Gebühr festgesetzt wird, erfolgt eine Überprüfung durch die damit zu beauftragende Firma. Sie verweist darauf, dass die Abwassergebühr vor Jahren gesenkt wurde und eine der niedrigsten im ganzen Kreis ist.
Herr Küster betont, dass die Gemeinde dazu rechtlich verpflichtet ist, die Satzung rechtskonform umzusetzen und alle anderen Gemeinden im Kreis dies schon getan haben.
Da von Seiten der Anwesenden keine weiteren Fragen gestellt werden, verabschiedet die Bürgermeisterin Herrn Belz und bedankt sich für seine Ausführungen.
Beschluss:
Die Verwaltung erhält den Auftrag, sämtliche Satzungen für die Abwasserbeseitigung zu überarbeiten und eine rechtskonforme Kalkulation für Abgaben und Gebühren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig