Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Technik und Umwelt | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 17.09.2019 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2019/333 Bebauungsplan Egenstedt Nr. 2 "Boikig", 2. Änderung | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Bartels geht zusammenfassend auf die wichtigsten Eckpunkte der Vorlage ein und zeigt anhand der Liegenschaftskarte die genaue Lage des betreffenden Gebietes und erläutert mit Hilfe des geänderten Bebauungsplanes die Situation vor Ort.
Um eine Fortentwicklung des vorhandenen Gebäudebestandes in angemessener Weise zu ermöglichen, wird die Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,6 angehoben.
Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl wird verzichtet. Es sollen Firsthöhen, die sich am Bestand orientieren, festgesetzt werden.
Herr McGovern fragt nach den Bezugshöhen. Herr Bartels zeigt diese in der Planunterlage.
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt das Abwägungsergebnis zu den vorge brachten Anregungen wie in der Vorlage vorgeschlagen.
2 a. Der Bebauungsplan Egenstedt Nr. 2 "Boikig", 2. Änderung, wird aufgrund § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie § 58 NKomVG vom 17.12.2010 (Nds. GVBl S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
2 b. Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig