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Auszug - Maßnahmenprogramm 2020  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2020/381 Maßnahmenprogramm 2020
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Der stellvertretende Bauamtsleiter ppner erläutert zusammenfassend die einzelnen Punkte des vorliegenden Entwurfs für das Maßnahmenprogramm 2020.

 

Herr Steinhäuser hat Anmerkungen und Fragen zu einzelnen Punkten, darüber hinaus ist die Bezeichnung Maßnahmenprogramm“ aus seiner Sicht nicht korrekt gewählt.

 

  • In Bezug auf die 140.000 €r die Erneuerung des Daches der Schulsporthalle und die Sanierung des Kellers, empfiehlt Herr Steinhäuser die Reparaturen auf das notwendige Minimum zu beschränken, aus seiner Sicht sei hier im Hinblick auf bereits erfolgte Reparaturen/Sanierungsmaßnahmen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung angebracht.

 

  • r den Mehrzweckraum in Egenstedt sind bereits 4 Mal in Folge 20.000 € angesetzt worden. Hier sei nicht klar ersichtlich, ob und in welcher Höhe bereits Maßnahmen durchgeführt worden sind.

 

  • Zu der Sanierung diverser Teilflächen im DSK-Verfahren sollte vor der Ausschreibung mitgeteilt werden, welche Straßen bzw. Bereiche davon betroffen sind.

 

  • Die Ausbaukosten für die Herstellung von sieben barrierefreien Bushaltestellen wurde erneut in Ansatz gebracht.

 

  • Bei der Summe für die Erneuerung sämtlicher Lampenköpfe in der Ortschaft Söhre in Höhe von 60.000 € sollte überprüft werden, ob evtl. Fördermittel über die KEAN beantragt werden können. Herr Bartels habe seinerzeit angegeben, dass keine Förderung möglich sei. Aerdem sollte die Ersparnis sowie die Folgekosten durch die Umrüstung auf LED-Technik ermittelt werden.

 

  • Die Summe für den Hochwasserschutz in Höhe von 500.000 € werde größtenteils vom Landkreis finanziert. Dies sei so im Maßnahmenprogramm nicht erkennbar.

 

Er werde dem Maßnahmenprogramm nicht zustimmen.

 

Die Bürgermeisterin erläutert, dass das Maßnahmenprogramm keine rechtliche Relevanz habe, es sei lediglich die Planung der Maßnahmen und diene als Überblick sowie als Grundlage für die Haushaltsplanung.

 

Sie erklärt zum Ansatz für den Hochwasserschutz (500.000 €), dass durch Aufzeigen des Gesamtvolumens deutlich werden soll, dass große Summen in diese für die Gemeinde wichtigen Projekte fließen werden.

 

Der Ansatz, der über mehrere Jahre für „Ausbaukosten für die Herstellung von sieben barrierefreien Bushaltestellen“ aufgeführt war/ist, resultiert daraus, dass hier vom Land eine zeitliche Zielvorgabe bis zum Jahr 2021 gesetzt worden war, jedoch wurden andere wichtige Projekte vorrangig behandelt.

 

Herr Höppner geht auf die Nachfrage zur Schulsporthalle ein und gibt einen Überblick zum Zustand des Daches. Die Folie ist ca. 30 Jahre alt und an vielen Stellen spröde, sie wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals provisorisch geflickt. Die Folie müsse neu aufgebracht werden.

Herr Günther-Hartmann weist eindrücklich darauf hin, dass ein Wasserschaden durch eindringendes Regenwasser aufgrund der derzeitigen Schäden noch erheblich größere Kosten nach sich ziehenrde. Eine Sperrung der Halle wäre dann unumgänglich. Eine intakte Halle sei wichtig für den Schulsport. Herr Glados stimmt den Anmerkungen von Herrn Günther-Hartmann zu. Eine umfängliche Sanierung halte er für wichtig.

 

Herr Neumann erläutert, dass die Kosten für den Mehrzweckraum in Egenstedt mehrmals angesetzt wurden, da es noch kein abschließendes Konzept für die durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen gab. Die BGMin ergänzt, dass die 20.000 € lediglich als Platzhalter dienen, bis die Maßnahmen abgeschlossen sind. Aus diesen angesetzten Mitteln wurde bereits vor ca. 2 Jahren eine neue Außentür (Brandschutztür) finanziert. Bezüglich der Maßnahmen besteht eine enge Abstimmung mit dem Landkreis und dem Eigentümer.

 

Zu den Bereichen, die im DSK Verfahren saniert werden sollen, könne Herr Höppner derzeit noch nichts sagen, die Strecken konnten aufgrund der Krankheit von Herrn Bartels noch nicht ermittelt werden. Herr Glados weist darauf hin, dass das DSK Verfahren zum ersten Mal in der Gemeinde angewendet wurde und es seiner Ansicht nach beobachtet werden sollte, wie sich die unterschiedlichen Witterungsverhältnisse auf die Beschaffenheit des Belages auswirken.

 

Herr Bludau weist auf die im VA besprochene Priorisierung der Maßnahmen hin.

 

Weitere Fragen von den Ratsmitgliedern werden nicht gestellt. Der stv. Ratsvorsitzende lässt über den im VA geänderten Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen:

 

 

 

 

Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt das Maßnahmenprogramm 2020 in der vorgetragenen bzw. ergänzten Form. Das Bauamt legt in einer der nächsten Gremiensitzungen eine Prioritätenliste vor.

 

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei 2 Enthaltungen

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen