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Auszug - Haushaltsplan 2021  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2021/516 Haushaltsplan 2021
   
 
Status:öffentlich  

Laut der von Frau Stüdemann vorgestellten Präsentation weist das Haushaltsjahr 2021 ein Defizit von 415.000 Euro aus, welches aus den Rücklagen der Vorjahre ausgeglichen werden kann. Die Aufnahme von Investitionskrediten ist somit nicht notwendig. Auf der Einnahmenseite im Ergebnishaushalt bedarf es der Überprüfung der einzelnen Gebührenhaushalte, da eine zeitgemäße Anpassung schon länger zurückliegt. Auf der Ausgabenseite ist ebenfalls ein Anstieg feststellbar, dieser steht im gleichen Verhältnis zu den Einnahmen.

Bei den Transferleistungen bildet die Kreisumlage an den Landkreis Hildesheim den größten Anteil.

Bei der Kreditaufnahme entspricht die Planung den Vorjahren, da im laufenden Haushaltsjahr mit keiner Kreditaufnahme gerechnet wird. Auf Grund der bisherigen Prognosen wird aber von einer Kreditaufnahme in den Jahren 2023/24 ausgegangen.

Bei den Gemeindesteuern ist in diesem Jahr von keiner grundlegenden Veränderung auszugehen, wobei die Schätzungen aufgrund der Pandemiesituation insbesondere bei der Gewerbesteuer vorsichtig vorgenommen wurden.

Bei den Kosten für die Kindertagesstätten ist für das kommende Jahr eine Steigerung zu erwarten, da ab dem Jahr 2022 die Personalkosten vermutlich zunehmen werden. Zu den Personalkosten in der Gemeindeverwaltung verweist Frau Stüdemann auf ihre Erläuterungen in der letzten FIN-A-Sitzung.

Bei den Ausgaben im investiven Bereich ist mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen, wobei die Kosten für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs erst in den Folgejahren zum Tragen kommen.

Herr Bludau bittet um Erklärung zum Kostenanstieg in der Kinderbetreuung. Hierzu erklärt Frau Stüdemann, dass der Personalschlüssel in den Kindertagesstätten sich geändert hat, was in einer Kindertagesstätte zu Mehrkosten in Höhe von 88.000 Euro führt.

Bei der Gewerbesteuer hinterfragt Herr Bludau den Rückgang um 100.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Frau Stüdemann erklärt hierzu, dass sich bei der Einschätzung der zu erwartenden Gewerbesteuer die Auswirkungen von Covid-19 nicht genau vorhersagen lassen, man aber von Einbußen ausgehen müsse.

Auf die Nachfrage von Herrn Steinhäuser zu den geplanten Kreditaufnahmen und der Möglichkeit zur Finanzierung über Fördermittel wird erklärt, dass sich das Bauamt zur Zeit noch in der Bestandsaufnahme befindet und erst zu konkreten Maßnahmen prüfen kann, ob es geeignete Fördermöglichkeiten gibt. Zur Trinkwasserversorgung in Diekholzen beispielsweise muss ein mögliches Sanierungskonzept erst abgestimmt werden. Frau Stüdemann weist darauf hin, dass die Kosten der Sanierung auch Auswirkungen auf die Kalkulation der Wassergebühren haben und hält eine Erhöhung der Wassergebühren für unvermeidlich.

 

Im Anschluss an die Vorstellung des Haushaltsplanes 2021 durch Frau Stüdemann stellt Herr Bludau einige Fragen zu den Inhalten:

 

 Warum wurde nachträglich eine Verpflichtungsermächtigung bei der Beschaffung des TLF eingerichtet, wäre es nicht besser über den Weg von Haushaltsresten zu gehen? Frau Dieckhoff-Hübinger erklärt hierzu, dass dies mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim so abgestimmt ist und diese die Verpflichtungsermächtigung genehmigen wird.

 Zur Frage über die Entwicklung der liquiden Mittel und Rückstellungen wird von Frau Stüdemann erklärt, dass ohne Vorliegen der Rechnungsergebnisse des Jahres 2019 diese nicht korrekt darstellbar sind.

 Warum sind bei der Erneuerung der Dorfmitte in Diekholzen keine Zuschüsse erkennbar und besteht die Möglichkeit, noch Fördermittel zu erhalten?

Frau Dieckhoff-Hübinger erläutert, dass die Förderung über die ILE-Region ein Dorfentwicklungskonzept voraussetzt und daher aktuell von dort keine Mittel zu erwarten sind. Weitere Möglichkeiten seien aber in Prüfung.

 Auf die Frage zur technischen Geräteausstattung der Feuerwehr erklärt Herr Schmidt, dass der Vorjahresansatz aufgeteilt und verschoben wurde, einerseits in bewegliches Anlagevermögen, das als Aufwand zu buchen ist und andererseits in investives Anlagevermögen über 1.000,00 Euro.

 Herr Bludau merkt an, dass die Kostenbeteiligung zur Kulturhauptstadt noch veranschlagt wurde, obwohl der Wettbewerb beendet ist. Frau Stüdemann sagt zu, dies umgehend zu berichtigen.

 Zur Frage, ob Planungskosten für die Neugestaltung der Friedhöfe berücksichtigt wurden, erklärt Frau Stüdemann, dass 12.000,00 Euro hierfür berücksichtigt wurden.

 Herr Bludau bittet nochmals um Erläuterung zu den gestiegenen Personalkosten im Bereich der Bauverwaltung. Frau Stüdemann verweist auf die vorangegangene Fin-A-Sitzung und begründet den Anstieg mit Sonderaufwendungen für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter des Bauamtes.

Bei den Sach- und Dienstleistungen wurden noch Umverteilungen vorgenommen, da bei der Mittelanmeldung die Zuordnungen erst nach Rücksprache mit Herrn Franke genauer definiert werden konnten.

 Herr Bludau bittet um Auskunft zu den Ansätzen im Bereich der Sportförderung. Frau Stüdemann erläutert, dass hier im Wesentlichen die Ansätze der Vorjahre Berücksichtigung gefunden haben, erhöht um die Sanierung der Heizungsanlage im Gymnastikraum Barienrode. Die Planungskosten für das Sportzentrum Diekholzen sind in Höhe von 50.000,00 Euro als investive Ausgabe veranschlagt.

 Im Bereich Straßenunterhaltung stellt Herr Bludau eine deutliche Kostensteigerung fest und fragt, ob hier noch Einsparungen möglich sind.

 

Herr Steinhäuser stellt die Notwendigkeit eines Gemeindestraßenkatasters (GSK) in Frage, da in einigen Straßenbereichen die Schäden offensichtlich sind. Er stellt den Antrag, die Kosten für die Erstellung eines Gemeindestraßenkatasters zu streichen.

 

Daraufhin wird folgender Beschlussvorschlag erarbeitet:

 

Beschluss:

 

Dem Rat wird empfohlen, den Kosten für die Erstellung eines Gemeindestraßenkatasters nicht zu zustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2  Enthaltungen: keine

 

 

Herr Bludau nimmt Stellung zu den Ansätzen im Bereich Hochwasserschutz. Die im Haushaltsplan auch in den Vorjahren 2019 u. 2020 ausgewiesenen Fördermittel seien falsch dargestellt. Da für die Maßnahmen hinsichtlich des Hochwasserschutzes (Hochwasserrückhaltebecken) der Landkreis Hildesheim zuständig ist, fließen die Fördermittel ausschließlich an den Landkreis. Der Bau der HRB’s wird ebenfalls durch den Landkreis Hildesheim realisiert. Bei den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 500.000,00 Euro wird die Gemeinde Diekholzen mit 20% beteiligt. Die Abrechnung erfolgt erst nach Fertigstellung, daher beantragt Herr Bludau, die investiven Planungsansätze im Bereich des Hochwasserschutzes aus dem Haushaltplan zu entfernen.

 

Beschluss:

 

Die investiven Planungsansätze im Bereich des Hochwasserschutzes werden aus dem Haushaltplan entfernt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür

 

 

Im Bereich der gemeindeeigenen Liegenschaften bittet Herr Bludau um Auskunft zu dem Planungsansatz zur Neugestaltung des Dorfplatzes in Söhre Hauptstraße 1, in Höhe von 55.000,00 Euro. Frau Stüdemann erklärt, dass es sich um eine Schätzung durch den Bauamtsleiter handelt, da konkrete Planungen noch nicht erfolgt sind. Herr Bruns sieht hier deutliches Einsparpotential und beantragt, den Planungsansatz für die Neugestaltung des Platzes in Söhre auf 30.000,00 Euro zu reduzieren.

 

Beschluss:

 

Der Planungsansatz für die Neugestaltung des Platzes Hauptstr. 1 in Söhre wird auf 30.000,00 Euro reduziert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür

 

 

Herr Bludau bittet um Auskunft zu den investiven Ansätzen im Bereich der Wasserversorgung. Frau Stüdemann erklärt, mit Hinweis auf Herrn Franke, dass es sich hier um Planungskosten handelt. Bei dem Erwerb von Vermögensgegenständen wurden die Rechnungsergebnisse der Vorjahre analysiert und der Ansatz an den wirklichen Bedarf angepasst.

Herr Steinhäuser schlägt vor, die Instandsetzung der Wasserleitungen nicht als Aufwand, sondern als investive Kosten zu veranschlagen. Über Abschreibungen könne so eine Entlastung für die Bürger*innen herbeigeführt werden. Des Weiteren möchte er wissen, ob für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Fördermittel beantragt werden. Frau Stüdemann erklärt, dass Herr Franke sich um die Beantragung von Fördermitteln bemüht.
 

 


Beschluss:

 

Der Haushaltsplan 2021 wird in der vorgelegten Form mit den heute beschlossenen Änderungen dem Rat der Gemeinde Diekholzen zum Beschluss vorgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür

 

 

 

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