Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.03.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 20:26 (öffentlich ab 18:30) | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2021/502 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde und der Geschäftsordnung des Rates | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Um den BürgerInnen die Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen per Live-Stream im Internet zu ermöglichen, weist Herr Schmidt darauf hin, dass dazu weitreichende Änderungen in der Hauptsatzung und der Geschäftsordung notwendig wären. Er beschreibt dagegen die Lösung der Stadt Hildesheim: dort können die BürgerInnen nach vorheriger Anmeldung per Videokonferenztechnik an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen. Diese Möglichkeit war bereits im vorangegangenen VA diskutiert worden. Die Teilnahme der BürgerInnen an der Videokonferenz erfolgt gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 3 NkomVG und ist daher nur während der Pandemielage möglich.
Die Anwesenden begrüßen einvernehmlich, die Lösung der Stadt Hildesheim auch für die Gemeinde Diekholzen zu übernehmen. Durch die Teilnahme per Videokonferenz könnten auch BürgerInnen erreicht werden, die aus Zeitgründen oder fehlender Mobilität nicht persönlich an den Sitzungen teilnehmen können.
Beschluss:
Interessierten Bürger*innen der Gemeinde Diekholzen sowie weiteren Personen wird auf Antrag die Möglichkeit gegeben, über das Videokonferenzsystem nach Anmeldung an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür