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Auszug - Bebauungsplan - Söhre Nr. 10 "Am Mühlenberg"  

Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Technik und Umwelt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:42   (öffentlich ab 17:10) Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2021/602 Bebauungsplan - Söhre Nr. 10 "Am Mühlenberg"
   
 
Status:öffentlich  

BAL Franke weist darauf hin, dass in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf, nicht alle Vorgaben, wie im Rat beschlossen, umgesetzt wurden. Die notwendigen Korrekturen, auch den Umweltbericht betreffend, werden ausführlich im Gremium besprochen und in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

 

Hinsichtlich der Regeneinleitung innerorts in die Beuster berichtet Ratsfrau Mönner über die Bedenken einiger Bürger hierzu. Sie selbst sieht sehe die geplante Direkteinleitung auch kritisch. Ratsherr Marheineke spricht sich ebenfalls vehement dagegen aus. BAL Franke verweist auf die Möglichkeit, das Regenwasser über einen verrohrten Graben entlang der Nordseite des Himmelreichs abzuleiten. Diese Option könne nach wie vor in Betracht gezogen werden.

Auf die Nachfrage von Ratsfrau Mönner zum Bodenmanagement erwidert BAL Franke, dass

das im Umweltbericht beschriebene Vorgehen als Empfehlung zu sehen ist. Eine längerfristige Lagerung des Bodens sei nicht geplant. Eine Einsat mit Leguminosen wie im Umweltbericht beschrieben daher nicht notwendig. Auf den Vorschlag von Ratsfrau Mönner, in den Baumscheiben Versickerungsmulden anzulegen, verweist BAL Franke auf die geplante Bepflanzung sowie den über die Stichpunktliste festgesetzten Versiegelungsgrad.

 

Ratsherr Marheineke äußert die Ansicht, dass der Randstreifen für die geplante Anpflanzung mit Obstbäumen entlang des Wirtschaftsweges an der Westseite des Baugebietes mit 4 m zu schmal bemessen ist und es dadurch in der Zukunft auf dem Wirtschaftsweg zu Problemen durch überhängende Äste kommen wird, außerdem sei die geplante Verwallung vor den Anpflanzflächen mit 40 cm zu niedrig. BAL Franke weist darauf hin, dass er plant, vor den Verwallungen zusätzlich Mulden anzuordnen.

 


Beschluss:

 

1. Dem Bebauungsplan wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

a)      Die Begründung ist auf Seite 5 unter Punkt 3.4 Verkehr, Abs. 3 wie folgt zu ändern: „Im Süden erfolgt…., die für Kraftfahrzeuge als verkehrsberuhigte Einbahnstraße ausgelegt werden soll, aber eine kurze Verbindung für Radfahrer und Fußgänger in die Ortsmitte anbietet und als Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge dienen kann, falls die östliche Hauptzufahrt blockiert sein sollte“.

 

b)      Aufgrund der Topographie und der dadurch geringen einleitbaren Abflussmenge entsteht an der Straße Mühlenberg kein zweites Regenrückhaltebecken.

 

c)      Im Umweltbericht, Seite 39 Punkt M 14 ist die Nutzung von Holz als unzulässig aufgeführt. Dies ist nicht korrekt. Die Nutzung von Holz ist zulässig.

 

d)      In der im Rat am 24.06. 2021 abgestimmten Stichpunktliste wurde der Richtigkeit halber unter Punkt 9 „Westen“ durch „Osten“ ersetzt, dies war in den vorangegangenen Beratungen im Technischen Ausschuss übersehen worden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen.

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Zeichnung und Erläuterung für 14 Tage durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit, im Bauamt der Gemeinde, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung

 

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