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Auszug - Bebauungsplan - Söhre Nr. 10 "Am Mühlenberg"  

Sitzung des Gemeinderates
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2021/602 Bebauungsplan - Söhre Nr. 10 "Am Mühlenberg"
   
 
Status:öffentlich  

BAL Franke stellt die Vorlage vor und verweist auf die ausführlichen Beratungen aus den vorangegangenen Sitzungen, in deren Verlauf der Bebauungsplan auf die korrekte Umsetzung der im Rat abgestimmten Vorgaben und Entwicklungsziele hin überprüft wurde.

Ratsfrau Mönner und Ratsherr Marheineke sehen die Direkteinleitung von Regenwasser innerorts in die Beuster nach wie vor kritisch. Dies werde ihrer Ansicht nach bei Starkregenereignissen zu Problemen führen.

Ratsherr Glados weist die anwesenden Bürger*Innen darauf hin, dass hydrologische Gutachten belegen, dass es im Rest der Ortschaft zu keiner Mehrbelastung durch Oberflächenwasser aus dem neuen Baugebiet kommt. Hinsichtlich der Regenrückhaltung auf den Grundstücken und dem Versiegelungsgrad wurden Vorgaben erarbeitet, die zu beachten sind.
 

 


Beschluss:

1. Dem Bebauungsplan wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

a)      Die Begründung ist auf Seite 5 unter Punkt 3.4 Verkehr, Abs. 3 wie folgt zu ändern: „Im Süden erfolgt…., die für Kraftfahrzeuge als verkehrsberuhigte Einbahnstraße ausgelegt werden soll, aber eine kurze Verbindung für Radfahrer und Fußgänger in die Ortsmitte anbietet und als Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge dienen kann, falls die östliche Hauptzufahrt blockiert sein sollte“.

 

b)      Aufgrund der Topographie und der dadurch geringen einleitbaren Abflussmenge entsteht an der Straße Mühlenberg kein zweites Regenrückhaltebecken.

 

c)      Im Umweltbericht, Seite 39 Punkt M 14 ist die Nutzung von Holz als unzulässig aufgeführt. Dies ist nicht korrekt. Die Nutzung von Holz ist zulässig.

 

d)      In der im Rat am 24.06. 2021 abgestimmten Stichpunktliste wurde der Richtigkeit halber unter Punkt 9 „Westen“ durch „Osten“ ersetzt, dies war in den vorangegangenen Beratungen im Technischen Ausschuss übersehen worden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Zeichnung und Erläuterung für 14 Tage durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit, im Bauamt der Gemeinde, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

3

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen