Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Generations-, Kultur- und Sportausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 26.04.2016 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 19:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/069 Antrag der AWO OV Diekholzen auf Gewährung eines Zuschusses | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Nach kurzer Erläuterung des Antrages wird darüber beraten, ob der benötigte Bauantrag samt der statischen Berechnung durch die Arbeiterwohlfahrt oder durch die Gemeindeverwaltung erfolgen soll und wer Eigentümer der Begrüßungstafel wird. Hier wird sich darauf verständigt, dass der Bauantrag samt der statischen Berechnung von der Verwaltung gestellt werden soll, Eigentümer jedoch die Arbeiterwohlfahrt, OV Diekholzen, bleibt und diese auch für die Pflege zuständig ist. Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der Pflege wird somit analog zur geplanten Aufstellung von Wandertafeln durch den Harzklub – Zweigverein Hildesheim verfahren.
Ebenfalls wird sich dafür ausgesprochen, die Zuschusshöhe auf 50 % der Gesamtkosten (Anschaffungskosten zzgl. Fundament und Dacheindeckung) festzusetzen. Begründet wird dies damit, dass die Ortsbegrüßungstafel eine Verschönerung des Ortsbildes darstellt. Sie kommt so der Allgemeinheit und nicht einzig einem einzelnen Verein oder Verband zu Gute. Der Höchstbetrag der Zuschusssumme soll auf 1.500,00 € festgesetzt werden. Die Kosten für den Bauantrag samt der erforderlichen statischen Berechnung sind von der Gemeinde Diekholzen zu tragen.
Beschluss:
Dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Diekholzen, auf einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Gesamtkosten (Anschaffungskosten zzgl. Fundament und Dacheindeckung) für die Aufstellung einer Ortsbegrüßungstafel am Ortseingang Diekholzens (aus Richtung Hildesheim kommend) nach Vorlage der Rechnung wird zugestimmt. Der Höchstsatz der Zuschusshöhe wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt. Der Bauantrag samt der statischen Berechnung wird durch die Gemeindeverwaltung gestellt. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Diekholzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig