Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.09.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 20:02 (öffentlich ab 19:12) | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/098 Änderung des Bebauungsplanes Barienrode Nr. 1 "Bergfeld Neu" | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Der Bebauungsplan beinhaltet in seiner bisherigen Fassung für den vorgeschlagenen Bereich seiner 6. Änderung, überbaubare Fläche, die sehr klein ist und außerdem ungünstig geformt ist.
Baulinien an die heran gebaut werden muss, sind diagonal zur Grundstücksform gezogen.
Das hat zur Folge, dass bei Ersatzbauten heutige flächensparende Nutzungsansprüche auf den Grundstücken nicht erfüllt werden können. Es wird daher vorgeschlagen, innerhalb der 6. Änderung die überbaubaren Flächen zu vergrößern, auf Baulinien sollte verzichtet werden.
Die Gesamtsituation wird mit dem Ursprungsplan in der Sitzung weiter erläutert. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren werden ca. 3.000,-- Euro brutto betragen.
Herr Bartels geht inhaltlich näher auf die Vorlage ein und ergänzt dies durch weitere Fotos und Kartenausschnitte.
Herr Glados fragt an, ob man im Vorfeld die Kosten ermitteln könne, wenn man sofort den kompletten Bebauungsplan anfasse. Hier wären unter Umständen Kosteneinsparungen möglich. Herr Bartels erklärt, dass dies grundsätzlich möglich sei. Man müsse sich in diesem Fall jedoch zunächst auf das Nötigste konzentrieren. Eine Kostenverdoppelung schließe er mit diesem Verfahren jedoch aus. Weiterhin gehe er davon aus, dass der Arbeitsauftrag seitens des Landkreises Hildesheim eine Erweiterung des Planungsumfanges sein werde. Der heutige Beschluss des Rates sei lediglich ein Auftrag an die Verwaltung, in dieser Angelegenheit überhaupt tätig zu werden.
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Barienrode Nr. 1 „„Bergfeld“ Neu“ für den in der angefügten Karte dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 2 Enthaltungen