Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 2 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 03.11.2016 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/101 Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren durch die Bürgermeisterin |
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Status: | öffentlich | |||||||
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist die gewählten Ratsmitglieder auf die ihnen obliegenden Pflichten gemäß § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot hin. Gleichzeitig verpflichtet sie die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen sowie die Gesetze zu beachten und bekräftigt dies mit einem persönlichen Handschlag.