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Vorlage - 2015/001  

Betreff: Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Franz Heinrich Horwath gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
16.07.2015 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

Herr Franz Heinrich Horwath hat mit Schreiben vom 27.05.2015 seinen Rücktritt vom Ratsmandat erklärt. Hierbei handelt es sich um ein Sitzverlust durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Bürgermeisterin nach § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG.

 

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG stellt der Gemeinderat zu Beginn der nächsten Sitzung den Sitzverlust fest. Herrn Horwath ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Als Nachrücker für Herrn Horwath wurde Herr Christoph Glados berufen. Herr Glados hat erklärt, dass er das Mandat annimmt. Er erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit der Feststellung des Sitzverlustes gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.

 


Der Rat der Gemeinde Diekholzen stellt den Sitzverlust von Herrn Franz Heinrich Horwath gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 Nr.1 i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest.

 

 


 

 

 

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