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Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Finanzausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates aufgestellt. Der Ergebnishaushalt schließt in ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen mit jeweils 9.595.900 € ab, was einer Steigerung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen von insgesamt 51.200 € entspricht.
Aufgrund der Tatsache, dass im Laufe dieses Haushaltsjahres hauptsächlich die Erträge für Steuereinnahmen und allgemeine Umlagen gestiegen sind, ist es der Gemeinde Diekholzen -trotz gleichzeitig gestiegener Aufwendungen -erneut möglich geworden, einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt aufzustellen und einen Überschuss i.H.v. 6.700 € zu erwirtschaften. Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 waren hier allerdings noch 34.100 € veranschlagt worden.
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt betragen gegenüber 8.865.400 € nunmehr 8.916.600 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich um 78.600 € auf 8.583.300 €.
Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten steigen um 1.000 € auf insgesamt 408.900 €. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten verringern sich von 2.230.700 € um 23.400 € auf 2.207.300 €.
Die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bleiben unverändert.
Investitionskredite werden weiterhin nicht aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen werden auch im 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 nicht veranschlagt.
Die Höhe der Liquiditätskredite bleibt unverändert.
Die Hebesätze der Realsteuern werden 2016 nicht angehoben.
In der Sitzung des Finanzausschusses wird näher auf die einzelnen Veränderungen eingegangen. Die wesentlichen Veränderungen sind dem Vorbericht zum 2. Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und der 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 einschließlich seiner Anlagen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Entwurf zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2016
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016 2. Nachtragsplan Gemeinde Diekholzen (1022 KB) |