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Die Sitze des Verwaltungsausschusses werden entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Die Berechnung erfolgt entsprechend § 75 Abs. 1 S. 1 Nr.1 i.V.m. § 71 Abs. 2 S. 2-5 NKomVG nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Sollte es zu gleichen Zahlenbruchteilen kommen, so entscheidet das von der / dem Ratsvorsitzenden zu ziehende Los.
Nachfolgende Sitzverteilung für den Verwaltungsausschuss wird festgestellt:
________________________ ______ Verwaltungsausschusssitze
(Name der Fraktion/ Gruppe)(Anzahl der Sitze)
________________________ ______ Verwaltungsausschusssitze
(Name der Fraktion/ Gruppe)(Anzahl der Sitze)
________________________ ______ Verwaltungsausschusssitze
(Name der Fraktion/ Gruppe)(Anzahl der Sitze)
________________________ ______ Verwaltungsausschusssitze
(Name der Fraktion/ Gruppe)(Anzahl der Sitze)