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Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen aus der Mitte der Beigeordneten (Mitglieder des Verwaltungsausschusses). In den vorherigen Wahlperioden wurden jeweils zwei Stellvertreter/innen gewählt.
Es wird bestimmt, dass die Bürgermeisterin durch ein/ zwei/ drei Beigeordnete vertreten wird. Sie führen die Bezeichnung 1. Stellvertretende/r Bürgermeister/in und 2. Stellvertretende/r Bürgermeister/in (bzw. 3. Stellvertretende/r Bürgermeister/in).
Zur/ Zum 1. Stellvertretenden Bürgermeister/in wurde gewählt:
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