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Nach der Feststellung der Sitzverteilung sind durch die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen die Ausschussmitglieder zu benennen. Sofern an der bisherigen Regelung der Geschäftsordnung festgehalten wird, sind keine Vertreter/innen zu benennen.
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Fachausschuss zu entsenden (Grundmandat).
Die Zusammensetzung der Fachausschüsse wird wie folgt festgestellt:
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(Name des Fachausschusses)
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(Name der Fraktion/ Gruppe)(Name des Ausschussmitgliedes)
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