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Vorlage - 2015/012  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan namens "Beekeweg" in der Ortschaft Söhre
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
16.07.2015 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

Das Grundstück Gemarkung Söhre Flur 2, Flurstück 133/4 ist Bestandteil des Wohnbaulückenkatasters der Gemeinde Diekholzen.

 

Wie bei der Vorstellung des Wohnbaulückenkatasters berichtet, ist für die Bebaubarkeit die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Gemäß § 1 (5) BauGB soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Das Verfahren kann dann gem. § 13 a „Bebauungspläne im Innenbereich“ nach § 13 „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt werden.

 

 

 


1.Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beekeweg“ für den in der angefügten Karte dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren.

 

2.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegen­heit zur Stellung­nahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

3.Dem Entwurf des Bebauungsplanes zwischen „Beekeweg“ mit Begründung wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

 

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu Beschlussvorlage-Hauptstraße 52-1 (643 KB) PDF-Dokument (667 KB)    
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