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Gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die vorgeschlagene Person muss jeweils in der entsprechenden Ortschaft wohnhaft sein.
Nachfolgende Stimmenverteilung hat sich bei der Kommunalwahl 2016 ergeben:
OrtschaftSPDCDUGRÜNEUNABHÄNGIGE
Diekholzen1.4891.0224481.733
Söhre 589 824179 500
Barienrode 5791.293398 425
Egenstedt 161 453 54 75
Die fett gedruckten Zahlen stellen die in der jeweiligen Ortschaft stärkste Partei dar.
Es wird festgestellt, dass in den einzelnen Ortschaften das Amt des Ortsvorstehers bzw. der
Ortsvorsteherin von folgenden Personen wahrgenommen wird:
Diekholzen______________________________
Söhre ______________________________
Barienrode ______________________________
Egenstedt ______________________________