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Vorlage - 2016/121  

Betreff: Bestimmung der Ortsvorsteher/innen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
03.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die vorgeschlagene Person muss jeweils in der entsprechenden Ortschaft wohnhaft sein.

 

Nachfolgende Stimmenverteilung hat sich bei der Kommunalwahl 2016 ergeben:

 

OrtschaftSPDCDUGRÜNEUNABHÄNGIGE

Diekholzen1.4891.0224481.733

Söhre   589   824179   500

Barienrode   5791.293398   425

Egenstedt   161  453  54     75

 

Die fett gedruckten Zahlen stellen die in der jeweiligen Ortschaft stärkste Partei dar.

 

 


Es wird festgestellt, dass in den einzelnen Ortschaften das Amt des Ortsvorstehers bzw. der

Ortsvorsteherin von folgenden Personen wahrgenommen wird:

 

Diekholzen______________________________

 

Söhre ______________________________

 

Barienrode ______________________________

 

Egenstedt ______________________________

 

 

Anlage/n:

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen