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Vorlage - 2016/078-01  

Betreff: Zuschussanträge der Heimstatt Röderhof für die Erstellung eines energetischen Quartierkonzeptes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
17.11.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

Auf die Vorlage 2016/078 für die Sitzung des Rates am 26.05.2016 wird Bezug genommen.

 

Ursprünglich wurde von Kosten für das Quartierskonzept in Höhe von 50.000,00 € ausgegangen.

 

Am 10.10.2016 hat die Heimstatt nunmehr eine aktuelle, konkretisierte Kostenermittlung für das Quartierskonzept vorgelegt, die von der Fa. Bernward GmbH, Hildesheim aufgestellt wurde. Darin wird von Aufwendungen in Höhe von 80.920,00 € ausgegangen. Damit ergibt sich folgende Berechnung:

 

Die Kosten von 80.920,00 € sind gemäß KFW-Programm Nr. 432 zu 65 % zuschussfähig = 52.598,00 € (0,65 x 80.290,00 €). Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € (als Maximalzuschuss) kann bei der N-Bank beantragt werden.

 

Es bleibt dabei, dass die entsprechenden Anträge bei der KFW-Bank und der N-Bank nicht von der Heimstatt selbst gestellt werden können. Antragsberechtigt ist die kommunale Gebietskörperschaft, also die Gemeinde Diekholzen. Die Weitergabe der Zuschüsse an die Heimstatt als gemeinnützigem Akteur ist möglich.

 

Den eigentlichen Eigenanteil der Gemeinde Diekholzen in Höhe von 18.322,00 € (80.920,00 € – 52.598,00 € – 10.000,00 €) übernimmt vereinbarungsgemäß die Heimstatt Röderhof bzw. deren Träger, die "Stiftung Katholische Behindertenhilfe im Bistum Hildesheim".

 

Zahlungen an die Heimstatt sollen erst dann getätigt werden, wenn die Fördermittel bei der Gemeinde eingegangen sind. Vorschüsse werden nicht gezahlt.

 

 

 


Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt, auch entsprechend der nunmehr mitgeteilten höheren Kosten, für die Heimstatt Röderhof Förderanträge für die Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes bei der KFW-Bank und bei der N-Bank zu stellen und eine Vereinbarung zu schließen, dass der eigentliche Gemeindeanteil von der Heimstatt bzw. deren Träger, die "Stiftung Katholische Behindertenhilfe im Bistum Hildesheim" übernommen wird.

 

 


Erläuterungen und Erklärung der Heimstatt Röderhof zu  den Förderanträgen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erläuterungen der Heimstatt Röderhof zu den Förderanträgen (603 KB)      
Anlage 2 2 Erklärung der Heimstatt Röderhof zu den Förderanträgen (311 KB)      
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